Bericht der MainPost vom 04.02.2012
Amtsgericht weist die Klage eines Jägers ab
Joggen im Wald bleibt uneingeschränkt erlaubt. Am Freitag wies das Amtsgericht Gemünden (Lkr. Main-Spessart) die Klage eines Jagdpächters ab, der einer Marathonläuferin unter Androhung von bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld verbieten lassen wollte, zu bestimmten Zeiten seine Reviere bei Gemünden zu durchlaufen.
Sich jederzeit und frei im Wald bewegen zu dürfen, sei ein Grundrecht und mehrfach höchstrichterlich über das Jagdausübungsrecht gestellt, hatte der Zivilrichter bereits in der Verhandlung am Mittwoch erklärt (wir berichteten am Donnerstag).
Der Jagdpächter kündigte an, seinen Anwalt (Enno Piening, Vizepräsident des Bayerischen Jagdverbands) zu wechseln und gegen das Urteil Berufung einzulegen. Er habe nichts gegen Spaziergänger und Sportler im Wald, wolle aber beweisen, dass die Joggerin absichtlich seine Jagd stört; nur ihretwegen könne er die vorgegebenen Abschusszahlen nicht erreichen.
Einschränkungen des Jagdausübungsrechts durch die Landwirtschaft oder das Erholungsbedürfnis von Menschen müsse ein Jäger hinnehmen, hatte der Gemündener Richter ausgeführt. Eine systematische Störung mit nachhaltiger Vergrämung des Wildes sei allerdings nicht statthaft.